Finanzierung von Alters- und Pflegeheimen
Die Entscheidung in ein Alters- oder Pflegeheim einzutreten, hängt meist mit dem Gesundheitszustand, mit einer Krankheit oder mit einer Behinderung zusammen. In anderen Fallen kann es sein, dass die alltäglichen Verrichtungen im Haushalt, Einkäufe erledigen oder anderes die Kräfte übersteigen.
Kann das Alters-/Pflegeheim ausgewählt werden ?
Das Heim kann innerhalb des Kantons frei gewählt werden. Allerdings besteht häufig das Problem, dass alle Plätze belegt sind, deshalb führen viele Heime eine Warteliste.
Es ist von Vorteil, ein Heim in der Nähe des bisherigen Wohnortes zu suchen, um eine zu starke "Entwurzelung" zu vermeiden. Der legale Wohnsitz bleibt jener vor dem Heimeintritt.
Es ist sehr zu empfehlen das Heim vor der Anmeldung zunächst zu besichtigen und mit der Heimleitung/Pflegedienstleistung ein Gespräch zu vereinbaren.
Bei der Einrichtung des neuen Zimmer, ist es meistens möglich eigene Möbelstücke mitzunehmen.
Finanzierung eines Langzeitaufenthaltes
Hier muss zwischen den zwei verschiedenen Institutionen unterschieden werden:
A) Altersheim:
Altersheime verrechnen ihren Bewohnern einen täglichen Betrag für Pensionskosten (Zimmer und Mahlzeit).
Falls die persönlichen finanziellen Mittel der Bewohner nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, kann ein Antrag zum Bezug von Ergänzungsleistungen gestellt werden.
B) Pflegeheim:
Die Rechnung des Pflegeheims setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Der Pensionspreis (Zimmer und Mahlzeit)
- Die Pflegekosten
- Der Pauschalbetrag für Medikamente und medizinische Leistungen
- Die Betreuungskosten
- Individuelle Kosten: Telefon, Pediküre, kosmetische Produkte, usw.
Diese Kosten werden folgendermassen gedeckt:
- Beteiligung der Krankenkasse (KVG): Obligatorische Beteiligung der Krankenversicherung für Medikamente, medizinische Leistungen und einen Teil der Pflege. Die Kosten werden der Krankenkasse des Bewohners verrechnet. Die Krankenkasse verrechnet dem Bewohner dann wiederum die Franchise und den Selbstbehalt von 10%.
- Beteiligung der öffentlichen Behörden: Die Behörden übernehmen auch einen Teil der Pflege. Die Kosten werden direkt dem Sozialvorsorgeamt (SVA) verrechnet.
- Beteiligung des Bewohners: Die Pensionskosten, Betreuungskosten sowie ein Teil der Pflegekosten werden dem Bewohner verrechnet, welcher sich gemäss den eigenen finanziellen Mitteln beteiligt:
- AHV Rente
- Rente aus der zweiten Säule (BVG)
- Hilflosenentschädigung (HE)
- Andere Einkommen (SUVA, UVG, ...)
- Vermögensanteil
- Vermögenszinsen
Wenn die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, bestehen zwei Möglichkeiten:
- Ergänzungsleistungen der kantonalen Ausgleichskasse
- Kantonale Beteiligung in Form einer Beihilfe an den Betreuungskosten
Die kantonale Beteiligung an den Betreuungskosten sowie die Beteiligung der Krankenkasse und der öffentlichen Behörden werden direkt an das Pflegeheim überwiesen. Das Heim zieht diesen Betrag dann von der Rechnung des Bewohners ab. Der Restbetrag wird schliesslich mit den persönlichen finanziellen Mitteln sowie den Ergänzungsleistungen gedeckt.
Für weitere Auskünfte...
Jede Person, oder ihre Angehörigen, die einen Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim erwägt, kann auf Wunsch ein Gespräch mit einem/r Sozialarbeiter/in von Pro Senectute vereinbaren. Bei uns erhalten Sie die notwendigen Informationen zum Heimeintritt, zu den Kosten und der Finanzierung.
Genauere Informationen über diese verschiednenen Alters- und Pflegeheime des Kantons finden Sie auch bei der AFIPA/VFA, Rte de St-Nicolas-De-Flüe 2, 1700 Fribourg, Tel. 026 915.03.43 oder im Internet: www.afipa-vfa.ch